„Tierpatenschaft mit Herz“ ist ein Projekt des Deutschen Tierschutzbüro e.V.
Wir verpflichten uns gegenüber unseren Spendern, die Ein- und Ausgaben transparent offen zu legen. Als gemeinnütziger Verein werden wir zudem regelmäßig vom Finanzamt geprüft.
Das Deutsche Tierschutzbüro beteiligt sich an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (mehr Informationen unter www.transparente-zivilgesellschaft.de). Gegründet wurde diese durch Transparency International Deutschland e. V.
Als Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichten wir uns, das 10‑Punkte-Programm zur Transparenz mit Informationen über den Verein zu veröffentlichen. Dieser Selbstverpflichtung kommt das Deutsche Tierschutzbüro hiermit nach:
1. Name, Sitz und Gründungsjahr unserer Organisation
Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. hat seinen Sitz in Sankt Augustin und betreibt eine Geschäftsstelle in Berlin (Gubener Straße 47, 10243 Berlin). Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgericht Siegburg unter VR 3499 eingetragen. Die Eintragung als gemeinnütziger Verein erfolgte im Jahr 2013. Vorher war der Verein tätig unter dem Namen „Arbeitskreis humaner Tierschutz“, die Gemeinnützigkeit bestand.
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu unseren Zielen
Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. vertritt die Überzeugung, dass Tieren als fühlenden Lebewesen elementare Grundrechte zugesprochen werden sollten, nämlich das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dies setzt einen grundlegenden Wertewandel in der Bevölkerung voraus. Daher betreibt das Deutsche Tierschutzbüro intensive Öffentlichkeitsarbeit, um über die Bedürfnisse und Gefühle von Tieren und das ihnen zugefügte Leid aufzuklären, mit dem Ziel, das System der Nutzung von Tieren im Ganzen in Frage zu stellen.
Dabei versucht das Deutsche Tierschutzbüro, die ihm zur Verfügung stehenden begrenzten finanziellen Mittel so effektiv wie möglich zu nutzen, um dauerhafte Verbesserungen für eine möglichst große Zahl an Tieren erwirken zu können. Unsere vollständige Satzung finden Sie hier.
3. Freistellungsbescheid
Der Verein versteht sich als helfende und vermittelnde Anlaufstelle für alle Tiere in Not. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Unseren aktuellen Freistellungsbescheid finden Sie hier.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, die Delegiertenversammlung und der Vorstand. Die Vorstandsmitglieder werden von der Delegiertenversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. 1. Vorsitzender: Jan Peifer, 2. Vorsitzende: Alexandra Löhr
5. Tätigkeitsbericht
Informationen über die Tätigkeiten des Deutschen Tierschutzbüro e.V. finden Sie in unseren Tätigkeitsberichten.
6. Personalstruktur
Die Arbeit des Deutschen Tierschutzbüros wird von 12 haupt- und 15 ehrenamtlichen Mitarbeitern geleistet, die in verschiedenen Standorten in ganz Deutschland arbeiten. Die Geschäftsstelle in Berlin ist je nach Arbeitsaufkommen mit durchschnittlich 7 Mitarbeitern besetzt. Derzeit befinden sich 6 Personen in einer Festanstellung, vier Personen werden als miniJober eingesetzt, außerdem werden derzeit zwei Bundesfreiwilligendienstleistende beschäftigt.
7. Angaben zur Mittelherkunft und 8. Angaben zur Mittelverwendung
Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. finanziert seine Arbeit zum überwiegenden Teil aus privaten Spenden. Genaue Angaben zur Mittelherkunft und -verwendung finden Sie in unseren Jahresberichten/Bilanzen.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Folgende Tierschutzbündnisse wurden/werden vom Deutschen Tierschutzbüro e.V. angeführt: Berliner Bärenbündnis, Kaninchenmast, nein danke. Außerdem ist der Verein Partner dieser weiteren Bündnisse:
Deutschland wird käfigfrei, Deutschland wird stopfleberfrei, Stoppt Importschweinerei, Wir sagen nein zu Taubenfallen. Darüber hinaus unterstützt der Verein zahlreiche kleinere Initiativen und Vereine durch gegenseitige Werbung, gemeinsame Kampagnen etc..
10. Zahlungen von Personen oder Institutionen, die mehr als 10% des Jahresbudgets ausmachen
Im Jahr 2011, 2012, 2013 und 2014 hat das Deutsche Tierschutzbüro keine Fördersummen erhalten, die im einzelnen mehr als 10% des Jahresbudgets ausmachten.